Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen

Der Wunsch nach geraden, schönen Zähnen ist für die jungen Patienten und deren Eltern meistens der Hauptgrund für eine kieferorthopädische Behandlung.

Behandlungsziel

Schöne und gerade Zähne stärken das Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl.
Durch die kieferorthopädische Behandlung soll die für den einzelnen Patienten optimale Ästhetik und Funktion erreicht werden. Es geht hiebei nicht nur um die Verschönerung des Aussehens, sndern auch um eine Verbesserung der Funktionen wir Kauen, Abbeißen und Sprechen.
Eine harmonische Zahnstellung mit optimaler Kaufunktion wirkt sich auch positiv auf die Gesamtgesundheit (Atmung, Kiefergelenk, Nackenmuskulatur und Wirbelsäule) aus.

Ursachen für Zahnfehlstellungen

Zahnfehlstellungen können ererbt werden oder erworben sein.
Das gesunde Wachstum der Zähne und Kiefer kann z.B. durch ungünstige Gewohnheiten (Daumenlutschen, Lippenbeißen, Nagen an Gegenständen, usw.) gestört werden. Ebenso kann bei behinderter Nasenatmung (Polypen) oder gewohnheitsmäßiger Mundatmung das Oberkieferwachstum gehemmt werden.

Behandlungskosten

Die gesetzliche Krankenkasse kommt für die Kosten einer Kierferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf, falls eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Seit dem 1.1.2002 gilt eine Indikationsliste (KIG), die ästhetische Korrekturen ausschließt. Die Behandlung leichterer Fehlstellungen muss setdem privat bezahlt werden.

Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen:

1. Zunächst übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Beandlung. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet 80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat den verbleibenden Restbetrag von 20% als Eigenanteil an den Zahnarzt zu zahlen.

2. Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse den Versicherten zurück, sofern der erfolgreiche Abschluss durch den Kieferorthopäden bestätigt wird. Bei über 18-jährigen Patienten erfolgt eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung regelmäßig nur in Fällen, in denen ein chirurgischer Eingriff notwendig ist. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Beratungsgespräch.

Private Krankenversicherungen übernehmen entsprechend dem vereinbarten Tarif die Behandlungkosten bei allen Fehlstellungen.

Stabilisierung am Ende der Behandlung

Da Zähne ein "gutes Gedächtnis" haben, neigen sie nach der Behandlung dazu, in Richtung der ursprünglichen Fehlstellung zurückzugehen. Deshalb kann nur das konsequente Tragen von Haltespangen oder die Anfertigung eines Kleberetainers gewährleisten, dass das erreichte Ergebnis stabil bleibt! Ob ein Kind eine herausnehmbare oder festsitzende Spange bekommt, hängt von der genauen Diagnose der Zahnfehlstellung ab. Erst nach genauer Befunderhebung kann im individuellen Fall entschieden werden, welche Geräte in welchem Zeitraum das bestmögliche Ergebnis für den Patienten bringen können.

Die Behandlungsdauer liegt im allgemeinen bei 3-4 Jahren (Stabilisierungsphase eingeschlossen).

Am Ende der Behandlung wirst Du mit schönen und funktionstüchtigen Zähnen für Dein ganzes Leben belohnt!

Sprechzeiten

Montag 7.30 - 12.00 und 14.00 - 19.00

Dienstag 7.30 - 12.00 und 14.00 - 18.00

Mittwoch 7.30 - 13.00 und 14.00 - 18.30

Donnerstag 7.30 - 13.00 und 14.00 - 18.00

Freitag 7.30 - 12.00 und 13.00 - 16.00

Termine

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 07161/31104

Bei Schmerzen können Sie selbstverständlich kurzfristig in die Praxis kommen.

Notdienst Telefon am Wochenende: 0761 / 120 120 00

Praxis

Gemeinschaftspraxis Dres. Baku

Poststr. 10

73066 Uhingen

Telefon: + 49 7161 31104

Fax: +49 7161 388423

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